Modellflugverein Falke e.V. Wolfen
 

 

Für das Aufstiegsgelände des MFV Falke e.V. Wolfen auf dem

Modellflugplatz Reuden in der Fassung vom 19.09.2004.

 

Es handelt sich um ein Gelände in der Gemarkung Reuden,

wie im Flugzonenplan beschrieben.

 

Das beschriebene Gelände dient den Mitgliedern zur Ausübung

des Flugmodellsports. Jeder Modellflieger, der Mitglied des Vereins

ist und seinen Pflichten gegenüber dem Verein nachgekommen ist,

hat das Recht, das Fluggelände unentgeltlich zu benutzen. Er hat

aber die Pflicht, sich sportlich einwandfrei zu benehmen und

 nachfolgende Regeln und Bestimmungen zu beachten.

 

 

1.

Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche

Sicherheit und Ordnung, insbesondere andere Personen und

Sachen nicht gefährdet oder gestört werden.

2.

Jeder Modellflieger muss den Richtlinien entsprechend eine

Modellhalter Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Zur

Fernsteuerung von Modellen dürfen nur Funkanlagen verwendet

werden, die von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation

und Post zugelassen und (soweit notwendig ) angemeldet sind.

Funklizenz und Nachweis über ausreichenden Versicherungsschutz

sind ständig mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen.

Es ist generell das Flugbuch zu führen.

3.

Gastpiloten dürfen nur im Beisein von Vereinsmitgliedern auf dem

Fluggelände fliegen. Dies ist die ersten dreimal kostenlos, danach

wird ein Obolus von 2.50 Euro pro Flugtag fällig. Gastpiloten

müssen unbedingt auf die bestehende Modellflugplatzordnung

hingewiesen werden.

4.

Sämtliche eingesetzten Flugmodelle mit Verbrennungsmotor dürfen

einen Schallpegel von 84 dB(A) nicht überschreiten. Es dürfen

nur Modelle betrieben werden, welche vom MFV Falke e.V. einer

Schallmessung unterzogen wurden. Hierüber wird ein

Schallmessprotokoll geführt. Ergeben sich am Modell nach der

Schallmessung Veränderungen hinsichtlich des Motors, des

Auspuffs oder des Propellers wird das Messprotokoll dieses

Modelles ungültig und es ist unaufgefordert eine neue Messung

zu beantragen.

5.

Als Flugraum für sämtliche Modelle wird ausschließlich

der Bereich zugelassen, der im Flugzonenplan

gekennzeichnet ist.

Dieser ist Bestandteil dieser Flugordnung und hängt ebenfalls auf

dem Fluggelände aus. Aus diesem sind ebenfalls

Vorbereitungsraum und Parkzone ersichtlich.

6.

Manntragenden Fluggeräten ist in jedem Fall auszuweichen,

auch wenn dies zum Verlust des Modells führt.

7.

Bei Flugbetrieb mit mehr als drei Piloten ist ein Flugleiter zu

benennen. Der Flugleiter hat den Flugbetrieb zu überwachen

und muss erforderlichenfalls ordnend eingreifen. Während der

Flugleitertätigkeit darf er selbst kein Modell steuern. Der Flugleiter

sollte spätestens nach einer Stunde gewechselt werden, damit

allen Piloten das Fliegen ermöglicht wird.

8.

Es dürfen sich maximal 3 Modelle gleichzeitig in der Luft befinden.

Ausnahmen kann der Flugleiter bestimmen.

9.

Vor Inbetriebnahme der Sendeanlage ist die Freigabe per

Frequenztafel vorzunehmen. Bei Frequenzdoppelbelegung

haben sich die Piloten untereinander abzusprechen.

10.

Während des Flugbetriebes muss das Aufstiegsgelände gegen

ein Betreten durch Unbefugte abgesichert werden. Bei größeren

Zuschauerzahlen sind nötigenfalls Absperrposten einzusetzen.

Für diese Absicherung ist jeder anwesende Pilot

mitverantwortlich.

11.

An der Start- und Landebahn haben sich nur die Piloten, welche

gerade fliegen aufzuhalten. Sie haben einen Abstand zueinander

einzuhalten der eine einwandfreie Verständigung untereinander

zulässt. Starts, Landungen und Flugmanöver über der Start- und

Landebahn sind anzukündigen. Nach Beendigung des Fluges ist

das gelandete Modell unverzüglich von der Piste zu entfernen

und diese zu verlassen.

12.

Während der Start- und Landevorgänge muss die Start- und

Landefläche frei von unbefugten Personen und Hindernissen

sein. Um Unfälle zu vermeiden ist das Modell, von und zur

Start- und Landebahn zu führen. Das kann durch Helfer

geschehen die anschließend die Start- und Landebahn wieder

verlassen.

13.

Zwischen den Flugmodellen und Drittpersonen, welche sich im

Flugsektor befinden, ( z.B. Spaziergänger ) muss stets ein

ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden. Das

Anfliegen sowie das Überfliegen von Personen und Tieren ist

nicht zulässig.

14.

Wird die Start- und Landebahn von Hubschraubermodellen

genutzt, bleiben die Flächenmodelle am Boden, dies gilt auch

umgekehrt. Eine wechselseitige Nutzung der Piste ist zu

gewährleisten. Ausnahmen sind nur nach Absprache oder

durch Festlegung des Flugleiters möglich.

15.

Bei Unfällen ist sofort der Flugleiter zu verständigen.

 

Wichtige Notfallrufnummern:

Rettungsdienst: 112
Kreiskrankenhaus Bitterfeld: 03493/31-0

 

Nächster Arzt

Dr. med. Pastoors

Reudener Str. 83b

06766 Wolfen

03494/33262

16.

Bei Verstoß gegen diese Flugordnung sind folgende Maßnahmen

vorgesehen:

a. Verwarnung

b. Tagesflugverbot

Diese Maßnahmen trifft der Flugleiter am Platz !

c. Aufstiegsverbot für einen bestimmten Zeitraum

d. Antrag auf Ausschluss aus dem Verein

Diese Maßnahmen sind Angelegenheit des Vorstandes und

sind schriftlich bekannt zu geben.

17.

Flugbetriebszeiten

Vorbehaltlich einer anderen Regelung durch die Luftfahrtbehörde

Sachsen Anhalt (Landesverwaltungsamt Sachsen Anhalt) gelten

vorläufig für Modelle welche mit Verbrennungsmotor betrieben

werden folgende Zeiten:

Täglich von 8.00 Uhr bis eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang

18.

Überflüge über die Gehölzstruktur des Brödelgrabens sind

vom 1.3. bis zum 31.8. eines Jahres laut Naturschutzbehörde

verboten.

Schlussbemerkung

 

Nur wenn sich alle strikt an diese Flugordnung halten, ist ein

 reibungsloser Ablauf des Modellflugbetriebes auf unserem Flug-

gelände möglich. Dies ist Voraussetzung für ein spannungsfreies

 Nebeneinander von Verein und Bevölkerung.

 

So möge der Modellflug uns viele schöne Stunden auf diesem Platz

 bringen.

 

Der Vorstand

 

 

 
 


 

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