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Für das Aufstiegsgelände des MFV Falke e.V. Wolfen auf
dem
Modellflugplatz Reuden in der Fassung vom 19.09.2004.
Es handelt sich um ein Gelände in der Gemarkung Reuden,
wie im Flugzonenplan beschrieben.
Das beschriebene Gelände dient den Mitgliedern
zur Ausübung
des Flugmodellsports. Jeder Modellflieger, der
Mitglied des Vereins
ist und seinen Pflichten gegenüber dem Verein
nachgekommen ist,
hat das Recht, das Fluggelände unentgeltlich zu
benutzen. Er hat
aber die Pflicht, sich sportlich einwandfrei zu
benehmen und
nachfolgende Regeln und Bestimmungen zu
beachten.
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1. |
Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche
Sicherheit und Ordnung, insbesondere andere Personen und
Sachen nicht gefährdet oder gestört werden.
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2. |
Jeder Modellflieger muss den Richtlinien entsprechend eine
Modellhalter Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Zur
Fernsteuerung von Modellen dürfen nur Funkanlagen verwendet
werden, die von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation
und Post zugelassen und (soweit notwendig ) angemeldet sind.
Funklizenz und Nachweis über ausreichenden Versicherungsschutz
sind ständig mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen.
Es ist generell das Flugbuch zu führen.
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3. |
Gastpiloten dürfen nur im Beisein von Vereinsmitgliedern auf dem
Fluggelände fliegen. Dies ist die ersten dreimal
kostenlos, danach
wird ein Obolus von 2.50 Euro pro Flugtag fällig.
Gastpiloten
müssen unbedingt auf die bestehende
Modellflugplatzordnung
hingewiesen werden.
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4. |
Sämtliche eingesetzten Flugmodelle mit Verbrennungsmotor dürfen
einen Schallpegel von 84 dB(A) nicht
überschreiten. Es dürfen
nur Modelle
betrieben werden, welche vom MFV Falke e.V.
einer
Schallmessung unterzogen wurden.
Hierüber wird ein
Schallmessprotokoll
geführt. Ergeben sich am Modell nach der
Schallmessung Veränderungen hinsichtlich des
Motors, des
Auspuffs oder des Propellers
wird das Messprotokoll dieses
Modelles ungültig und es ist unaufgefordert eine neue Messung
zu beantragen. |
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5. |
Als Flugraum für sämtliche Modelle wird ausschließlich
der
Bereich zugelassen, der im Flugzonenplan
gekennzeichnet ist.
Dieser ist Bestandteil dieser Flugordnung und hängt ebenfalls auf
dem Fluggelände aus. Aus diesem sind ebenfalls
Vorbereitungsraum und Parkzone ersichtlich. |
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6. |
Manntragenden Fluggeräten ist in jedem Fall auszuweichen,
auch wenn dies zum Verlust des Modells führt. |
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7. |
Bei Flugbetrieb mit mehr als drei Piloten ist ein Flugleiter zu
benennen. Der Flugleiter hat den Flugbetrieb zu überwachen
und muss erforderlichenfalls ordnend eingreifen. Während der
Flugleitertätigkeit darf er selbst kein Modell steuern. Der
Flugleiter
sollte spätestens nach einer Stunde gewechselt werden, damit
allen Piloten das Fliegen ermöglicht wird. |
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8. |
Es dürfen sich maximal 3 Modelle gleichzeitig in der Luft
befinden.
Ausnahmen kann der Flugleiter bestimmen. |
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9. |
Vor Inbetriebnahme der Sendeanlage ist die Freigabe per
Frequenztafel vorzunehmen. Bei Frequenzdoppelbelegung
haben sich die Piloten untereinander abzusprechen. |
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10. |
Während des Flugbetriebes muss das Aufstiegsgelände gegen
ein
Betreten durch Unbefugte abgesichert werden.
Bei größeren
Zuschauerzahlen sind
nötigenfalls Absperrposten einzusetzen.
Für diese Absicherung ist jeder anwesende
Pilot
mitverantwortlich. |
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11. |
An der Start- und Landebahn haben sich nur die Piloten, welche
gerade fliegen aufzuhalten. Sie haben einen Abstand zueinander
einzuhalten der eine einwandfreie Verständigung untereinander
zulässt. Starts, Landungen und Flugmanöver über der Start- und
Landebahn sind anzukündigen. Nach Beendigung des Fluges ist
das gelandete Modell unverzüglich von der Piste zu entfernen
und diese zu verlassen. |
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12. |
Während der Start- und Landevorgänge muss die Start- und
Landefläche frei von unbefugten Personen und Hindernissen
sein. Um Unfälle zu vermeiden ist das Modell, von und zur
Start- und Landebahn zu führen. Das kann durch Helfer
geschehen die anschließend die Start- und Landebahn wieder
verlassen. |
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13. |
Zwischen den Flugmodellen und Drittpersonen, welche sich im
Flugsektor befinden, ( z.B. Spaziergänger ) muss stets ein
ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden. Das
Anfliegen sowie das Überfliegen von Personen und Tieren ist
nicht zulässig. |
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14. |
Wird die Start- und Landebahn von Hubschraubermodellen
genutzt, bleiben die Flächenmodelle am
Boden, dies gilt auch
umgekehrt. Eine
wechselseitige Nutzung der Piste ist zu
gewährleisten. Ausnahmen sind nur nach Absprache oder
durch Festlegung des Flugleiters möglich. |
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15. |
Bei Unfällen ist sofort der Flugleiter zu verständigen.
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Wichtige Notfallrufnummern: |
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Rettungsdienst: |
112 |
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Kreiskrankenhaus Bitterfeld: |
03493/31-0 |
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Nächster Arzt
Dr. med. Pastoors
Reudener Str. 83b
06766 Wolfen
03494/33262 |
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16. |
Bei Verstoß gegen diese Flugordnung sind folgende Maßnahmen
vorgesehen: |
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a. Verwarnung |
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b. Tagesflugverbot |
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Diese Maßnahmen trifft der Flugleiter am Platz !
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c. Aufstiegsverbot für einen bestimmten Zeitraum |
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d. Antrag auf Ausschluss aus dem Verein |
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Diese Maßnahmen sind Angelegenheit des Vorstandes und
sind schriftlich bekannt zu geben.
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17. |
Flugbetriebszeiten
Vorbehaltlich einer anderen Regelung durch
die Luftfahrtbehörde
Sachsen Anhalt (Landesverwaltungsamt Sachsen
Anhalt) gelten
vorläufig für Modelle welche mit
Verbrennungsmotor betrieben
werden folgende Zeiten:
Täglich von 8.00 Uhr bis eine halbe Stunde
vor Sonnenuntergang |
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18. |
Überflüge über die Gehölzstruktur des Brödelgrabens sind
vom 1.3. bis zum 31.8. eines Jahres laut Naturschutzbehörde
verboten. |
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Schlussbemerkung
Nur wenn sich alle strikt an diese Flugordnung
halten, ist ein
reibungsloser Ablauf des Modellflugbetriebes auf unserem
Flug-
gelände möglich. Dies ist Voraussetzung für ein spannungsfreies
Nebeneinander von Verein und Bevölkerung.
So möge der Modellflug uns viele schöne Stunden
auf diesem Platz
bringen.
Der Vorstand
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